Zweite Kompromissfassung 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie
Der Rat der Europäischen Union hat eine zweite Kompromissfassung zur 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie vorgelegt. Der Entwurf, der das auch aus Sicht des Rates immer wichtiger werdende Feld der Angleichung der nationalen Standards im Bereich der europaweiten Geldwäscheprävention verfolgt, enthält vor allem punktuelle Änderungen zu Themen, die im Vorfeld bereits diskutiert worden waren.