Herzlich willkommen auf der Seite zum Hinweisgeber- und Ombudsmann-System von Chevron Consultants
Ein Hinweisgeber – ob Mitarbeiter, Kunde oder Lieferant – kann sich an uns wenden und über folgendes Formular unseres Hinweisgebersystems den Sachverhalt eines potentiellen Verstoßes gegen Gesetze oder interne Richtlinien schildern.
Unabhängigkeit und Kompetenz durch externe Ombudsmänner
Chevron Consultants als Ombudsmann ist ein neutraler Mittler zwischen Ihnen, als Hinweisgeber, und dem Unternehmen, das im Zusammenhang mit Ihrem Hinweis steht.
Wir sind der erste Ansprechpartner des Hinweisgebers. Möchte der Hinweisgeber keinen direkten Kontakt zum Unternehmen, so bleiben wir der einzige direkte Kontakt.
Wahrung der Vertraulichkeit der Identität
Wir sichern die Wahrung der Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers zu. Wir setzen dazu auch technische Maßnahmen ein. So wird u. a. die IP-Adresse des Computers, von dem der Hinweis abgesendet wurde, vollständig gelöscht.
Sollten Sie die Weitergabe Ihrer Identität wünschen, weisen Sie uns bitte dazu nach der Schilderung des Sachverhaltes ausdrücklich hin.
Erforderliche Angaben und Vorgehen zur Abgabe eines Hinweises
Im Feld „Unternehmen“ geben Sie den Namen, ggf. die Adresse und die Filiale etc. zum Unternehmen an, in dessen Umfeld der Verstoß begangen wurde.
In der Auswahl „Thema“ wählen Sie den Compliance-Bereich des Verstoßes aus. Sollte das passende Gebiet nicht angezeigt werden, wählen Sie „Sonstiges“. Anschließend schildern Sie den „Sachverhalt“.
Sollten Sie Dokumente oder Fotos oder andere Unterlagen anfügen wollen, können Sie Dateien auswählen durch Anklicken von „Durchsuchen…“.
Danach geben Sie den „Sicherheitscode“ ein und klicken auf „Absenden“.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text die männliche Bezeichnung des Begriffs „Hinweisgeber“ gewählt. Unter der männlichen Form werden alle geschlechtlichen Formen subsummiert.