Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen

Positive Zukunftsprognose bei Erlaubniswiderruf irrelevant

Ernüchternder Beschluss für ein Wettvermittlungsunternehmen zuletzt in Gießen. Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilte dem Wettvermittlungsunternehmen bei Erlaubniserteilung mehrere Auflagen, darunter die Vornahme einer Identitätskontrolle beim Betreten der Wettvermittlungsstelle und die Abfrage, ob es sich um einen gesperrten Spieler handelt. All dies sollte den Anforderungen des Jugend- und Spielerschutzes Rechnung tragen. Bei einer Kontrolle im Jahr 2022 stellte das RP Darmstadt allerdings fest, dass weder eine Einlasskontrolle am Kontrolltag erfolgte noch das Spielersperrsystem in der Vergangenheit lückenlos abgefragt wurde. Als Reaktion widerrief das RP Darmstadt die Erlaubnis.

Das Wettvermittlungsunternehmen klagte, beantragte zeitgleich Eilrechtsschutz und argumentierte dabei, dass aus den festgestellten Verstößen keine negative Zukunftsprognose abgeleitet werden könne. Doch das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag im Eilrechtsschutz nun ab. Der Widerruf des RP Darmstadt sei rechtmäßig. Auf eine positive Zukunftsprognose käme es hier auch gar nicht an, da dies lediglich bei der Erlaubnis zu prüfen wäre.

Über die Klage an sich wird das Verwaltungsgericht erst noch entscheiden.

Dennoch zeigt der Beschluss des VG Gießen, dass die Auflagen bei Erlaubniserteilung ernst zu nehmen sind. Wir bieten Ihnen für Ihre Wettvermittlungsstellen daher interne Shop-Audits an. Interne Überprüfungen können Ihnen als Hilfestellung für das Einhalten interner und externer Voraussetzungen auf den Gebieten Spielerschutz, Datenschutz und Geldwäscheprävention dienen. Dank interner Kontrollen durch die ECCG GmbH können Sie Ihr Unternehmen außerdem auf mögliche (unangekündigte) Vor-Ort-Prüfungen vorbereiten. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen bezüglich der Shop-Audits.

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